Datenschutzerklärung / Information

 

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und verarbeiten diese mit größmöglicher Sorgfalt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Zur Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten erhoben. Dies sind Daten, mit denen Sie persönlich identizifert werden können, wie Name, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse oder sonstiger Schriftverkehr mit Ihnen.

 

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Daten geben wir nicht an Dritte weiter. Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie sie zur Vertragsabwicklung erforderlich sind und nach Ablauf der steuerrechtlichen bzw. gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für den Vertragsabschluss notwendig.

 

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft sowie Empfänger und Zweck der Datenverarbeitung. Sie können bei Vorliegen der in Art. 20 DSGVO genannten Voraussetzungen auch die Herausgabe der auf Basis einer Einwilligung bereitgestellter personenbezogener Daten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen (Recht auf Datenübertragsbarkeit) verlangen.

Haben Sie Fragen zum Thema personenbezogene Daten/Datenschutz, wenden Sie sich an uns. Zudem haben Sie das Recht,  sich bei einer Aufsichtsbehörde - insbesondere in dem EU-Mitgliedsstaat Ihres Aufenthaltsortes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes - zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen der Firma VAHL Fliesen + Ofenbau

 

 

 

§ 1 Allgemeines

 

Für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma VAHL Fliesen und Ofenbau (nachfol­gend als Auftragnehmer) und dem Kunden (nachfolgend als Auftraggeber) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Andere Bedingungen, insbeson­dere abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.

 

 

 

§ 2 Angebot/Auftragsannahme

 

Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend. An allen Unterlagen, z. B. Kostenvoranschlägen, Angeboten, Entwürfen, Muster und Zeichnun­gen als auch deren rechnerische Grundlagen, behält sich der Auftrag­nehmer die Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Ein­willigung des Auftragnehmers zugäng­lich gemacht werden.

 

 

 

§ 3 Preise

 

Sämtliche Preise sind Bruttopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt ins­beson­dere für Stemm-, Verputz, Ausgleicharbeiten und dergleichen sowie für Materialänderungen. Für Arbei­ten unter erschwerten Bedingungen können Zuschläge berechnet werden. Bei genehmigter Rücknahme von Übermengen entstehen 25% Bearbeitungsgebühr.

Ist für die Lieferung ein Zeitpunkt vorgesehen, der 2 Monate nach Vertragsschluss liegt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller/Lieferanten oder sonstige Kostensteigerungen (z.B. Lohnerhöhungen) unter gleichzeitiger vollumfänglicher Berücksichtigung preissenkender Faktoren an den Besteller weiterzugeben. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

 

 

§ 4 Fristen und Termine

 

Die vertraglich vereinbarten Fristen beginnen mit Abschluss des Vertrages, wenn nichts anderes vereinbart ist, je­doch nicht, bevor alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen und notwendigen Voraussetzungen und alle sonstigen vom Auftraggeber zu erfüllenden Voraussetzungen, insbesondere die von ihm zu erstellenden oder zu beschaffenden Unterlagen/Genehmigungen, vorliegen. Werden die Leistungspflichten des Auftragneh­mers durch höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare nach Vertragsschluss eintretende Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, behindert, so ist der Auftragnehmer für die Dauer des Hindernisses von seinen Leistungs­pflichten befreit. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen um die Dauer des Hinder­nisses. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei einem Lieferanten des Auftragnehmers eintreten. In die­sen Fällen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

Die ordnungsgemäße Warenbelieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Belieferung durch die Hersteller/Lieferanten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist berechtigt, soweit der Auftragnehmer die Nichtverfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise vom Vertrag mit dem Besteller zurückzutreten.

Treten bei dem Auftragnehmer oder bei den Herstellern/Lieferanten nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Pandemie, Streik, und Aussperrung, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erfolgte oder mögliche Teillieferungen bleiben jedoch unberührt, sofern die Teillieferungen für sich genommen verwertbar sind.

 

§ 5 Mängelrüge und Gewährleistung

 

Erkennbare Mängel oder Falschlieferungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Für Farbabwei­chun­gen von Keramik Belägen bei Bestellungen und Nachbestellungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt auch für Farbabweichungen zwischen Fugenmaterial und Silikon sowie zwischen besichtigten und geliefer­ten Materialien (Fliesen, Kacheln, Naturstein usw.). Silikonfugen unterliegen nicht der Gewährleistung.

 

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware des Auftragnehmers verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsver­bin­dung, die bei Vertragsabschluss bereits entstanden waren, im Eigentum des Auftragnehmers. Vor Eigen­tumsüber­gang ist dem Auftraggeber die Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Lieferun­gen untersagt.

 

 

 

§ 7 Haftung

 

Die Haftung des Auftragnehmers sowie seiner Erfüllungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausge­schlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ord­nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftrag­geber vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den Schaden, der bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung typi­scherweise vo­rauszusehen war. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen Schaden unverzüglich mitzu­teilen.

 

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam/undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Best­immungen nicht berührt.